Die AfD Ratsfraktion Witten fordert die Stadtverwaltung auf, Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) künftig zu gemeinnützige Arbeit zu verpflichten.

Hintergrund unseres Antrages ist, dass die Stadt Witten jährlich Millionenkosten trägt, aber keine Leistung zurückerhält. Allein für „geduldete“ Personen betragen die jährlichen Kosten für die Wittener Bürger weit über 4 Mio. €.

Unser Ziel ist daher klar: Wir wollen für mehr Fairness & Verantwortung gegenüber unserer Stadtgemeinschaft sorgen – und dafür, dass unsere Stadt für ihgren finanziellen Aufwand auch eine zumutbare Gegenleistung erhält!

Die geltenden gesetzlichen Grundlagen gemäß §5 AsylbLG erlauben:

✔️ Gemeinnützige Tätigkeiten
✔️ Verpflichtung bei Arbeitsfähigkeit
✔️ Einsatz bei kommunalen & gemeinnützigen Trägern

Zusätzlich fordert die Fraktion Transparenz von der Stadtverwaltung und fragt nach:

• Wie viele Betroffene gibt es?
• Welche Kosten entstehen pro Person?
• Wie viele Arbeitsplätze sind möglich?
• Warum wurde das bisher nicht umgesetzt?

➡️ Fazit:
Die AfD Ratsfraktion Witten fordert: Leistungen sollen mit einem Beitrag für die Gesellschaft verbunden werden – und zwar im Rahmen geltenden Rechts. Mit unserem Antrag sorgen wir dafür, dass unsere finanzielle Hilfe keine Einbahnstraße ist und unsere hilfsbereite Stadt auch etwas von den Leistungsbeziehern zurückerhält. Das ist nur recht und fair!

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➡️ Hier können Sie den vollständigen Antrag der AfD Ratsfraktion Witten herunterladen:

2026-04-06 AfD Ratsfraktion Witten – Antrag und Anfrage Anfrage Gemeinnützge Arbeit Asylbewerber